Informationen zum Schutzschirmverfahren der Pfeifferschen Stiftungen
Liebe Patientinnen und Patienten,
wir möchten, dass Sie sich bei uns bestens behandelt und aufgehoben fühlen. Dazu gehört, dass wir Sie auch über Entwicklungen unserer Pfeifferschen Stiftungen zu Magdeburg-Cracau und ihrer Einrichtungen auf dem Laufenden halten wollen.
Am 20. Januar 2025 hat das Amtsgericht Magdeburg dem Antrag der Pfeifferschen Stiftungen auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens stattgegeben. Davon sind auch unsere folgenden Tochtergesellschaften betroffen:
- Lungenklinik Lostau gGmbH
- Klinikum in den Pfeifferschen Stiftungen GmbH
- Medizinisches Versorgungszentrum der Pfeifferschen Stiftungen GmbH (MVZ)
- sowie die DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen
Das Wichtigste vorab:
Auch in der Sanierung: Wir sind weiter für Sie da.
Das Schutzschirmverfahren soll eine stabile Fortführung unserer Einrichtungen und damit auch der Kliniken und des MVZ der Pfeifferschen Stiftungen ermöglichen. Hierbei begleitet uns Prof. Dr. Lucas F. Flöther als vorläufiger Sachwalter.
Wichtige Information zur medizinischen Versorgung:
Für Sie besteht kein Grund zur Sorge. Sie können weiterhin zu uns kommen und Termine vereinbaren. Ambulante und stationäre Behandlungen sowie Therapien werden vollumfänglich und in gewohnter Qualität durchgeführt. Dies gilt ebenso für den Rettungsdienst. Geplante Untersuchungen, Operationen und Nachsorgebehandlungen finden wie geplant statt. Bei Fragen zu einzelnen Terminen und Behandlungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Ärztin oder den zuständigen Arzt.
Hintergrund und Ausblick:
Dieses Verfahren ist wichtig, um die Herausforderungen der Pflege- und Gesundheitsbranche langfristig zu meistern. Wir wollen, dass Sie und Ihre Angehörigen sich auch in Zukunft auf uns verlassen können.
Wir werden Sie selbstverständlich in den kommenden Wochen und Monaten über den weiteren Verlauf informieren. Weiterführende Informationen finden Sie weiter unten in den FAQ – Antworten auf häufige Fragen.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung in dieser Situation und heißen Sie weiterhin in unseren Häusern herzlich willkommen.
FAQ – Antworten auf häufig gestellte Fragen
Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufige Fragen. Diesen FAQ-Katalog können Sie sich zusätzlich als PDF herunterladen, auch in Leichter Sprache.
Die Pfeifferschen Stiftungen haben beim Amtsgericht Magdeburg einen Antrag auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Das Gericht hat dem Antrag am 20. Januar 2025 stattgegeben. Voraussichtlich am 1. April 2025 wird das Gericht dann das Hauptverfahren eröffnen.
Vom Sanierungsprozess sind neben den Pfeifferschen Stiftungen betroffen:
- Lungenklinik Lostau gGmbH
- Klinikum in den Pfeifferschen Stiftungen GmbH
- Medizinisches Versorgungszentrum in den Pfeifferschen Stiftungen GmbH (MVZ) mit dem Medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) und der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)
- DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen
Das Bildungszentrum für Gesundheitsberufe Magdeburg gGmbH, die Kinderzentrum Magdeburg gGmbH sowie die Integrationsgesellschaft in den Pfeifferschen Stiftungen gGmbH sind von dem Verfahren nicht betroffen.
Ebenfalls gänzlich ausgenommen von diesem Verfahren ist die Förderstiftung der Pfeifferschen Stiftungen. Zweckgebundene Spenden sind daher auch weiterhin möglich und helfen uns, die Arbeit für die Menschen in der Region fortzusetzen.
Ja – zweckgebundene Spenden sind weiterhin möglich und helfen den Pfeifferschen Stiftungen ihre Arbeit für die Menschen in der Region fortzusetzen.
Ja – wir versichern Ihnen, dass die medizinische Versorgung uneingeschränkt gesichert ist. Das Verfahren hat keine Auswirkungen auf den Betrieb der Pfeifferschen Stiftungen und ihrer Einrichtungen.
Die medizinische Versorgung ist wie bisher uneingeschränkt gesichert. Ambulante und stationäre Behandlungen sowie Therapien werden vollumfänglich und in gewohnter Qualität weiter durchgeführt. Auch die Notaufnahme sowie der Rettungsdienst sind weiter rund um die Uhr wie gewohnt für Sie da.
Grund für diesen Schritt sind die steigenden Sach- und Personalkosten ohne angemessene Gegenfinanzierung und zusätzliche strukturelle Anforderungen, die die Pfeifferschen Stiftungen in eine wirtschaftliche Schieflage versetzt haben. Zuvor hat der Vorstand intensiv versucht, diese Entwicklungen als Gesamtunternehmen aufzufangen. Die widrigen wirtschaftlichen Umstände halten jedoch an, so dass langfristig eine Neuaufstellung erforderlich ist.
Das Sanierungsteam wird in Zusammenarbeit mit dem Vorstand in der kommenden Zeit ein umfangreiches Sanierungskonzept erarbeiten, das die Pfeifferschen Stiftungen wirtschaftlich neu ausrichten wird.
Ziel des Verfahrens ist es, die Zukunft der Pfeifferschen Stiftungen mit ihren Tochter- und Enkelgesellschaften nachhaltig aufzustellen, die Pflege, Betreuung sowie medizinische Versorgung in der Region zu sichern und die bestehenden Arbeitsplätze zu erhalten; dabei aber durch vertretbare Maßnahmen bessere Betriebsergebnisse zu erzielen. Um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten und den uns anvertrauten Menschen weiter eine Fortführung zu ermöglichen, benötigen wir die Instrumente, die uns das Insolvenzrecht an die Hand gibt.
Bei einer Antragstellung zu einem Schutzschirmverfahren müssen zunächst bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem, dass der Antragsteller nicht zahlungsunfähig sein darf und gute Aussichten für eine erfolgreiche Sanierung bestehen.
Die Sanierung erfolgt dann eigenverantwortlich im Rahmen dieses speziellen Verfahrens bei laufendem Weiterbetrieb des Unternehmens unter der Aufsicht eines gerichtlich bestellten sogenannten (vorläufigen) Sachwalters. Dieser prüft die wirtschaftliche Lage des Antragstellers und begleitet das Unternehmen gemeinsam mit weiteren externen Spezialisten während der gesamten Verfahrensdauer beratend.
Die finalen Entscheidungen verbleiben jedoch dem Vorstand. Ziel ist es stets, die Pfeifferschen Stiftungen auf Basis eines gemeinsam mit Experten entwickelten Sanierungskonzeptes zu sanieren und dadurch zukunftsfähig aufzustellen.
Das Schutzschirmverfahren ermöglicht es den Pfeifferschen Stiftungen, sich neu und zukunftssicher aufzustellen sowie dabei den Betrieb im Sinne der Patientinnen und Patienten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Geschäfts- und Kooperationspartner vollumfänglich fortzuführen.
Im Rahmen des Verfahrens werden sich die Klinikleitungen dafür einsetzen, gemeinsam mit einem externen, erfahrenen Restrukturierungsteam ein auf die Bedürfnisse der einzelnen Standorte zugeschnittenes Versorgungskonzept zu entwickeln und dabei die wirtschaftlich tragfähigen Teile der Einrichtungen zu erhalten.
Dabei ist gleichzeitig wichtig, dass die Häuser neu gedacht werden und die Strukturen sich auf eine immer stärker verändernde (Gesundheits-)Branche ausrichten. Auch mit Blick auf die geplante Krankenhausreform sind Anpassungen erforderlich, damit die Pfeifferschen Stiftungen weiter die bestmögliche regionale Versorgung gewährleisten können.
Wir prüfen nun sorgfältig alle möglichen Sanierungs- und Fortführungsoptionen und werden damit ein Ergebnis anstreben, das sich bestmöglich an den Versorgungsbedürfnissen der Bevölkerung orientiert sowie gleichzeitig wirtschaftlich tragfähig ist.
Der Geschäftsbetrieb der Pfeifferschen Stiftungen und zugehöriger Einrichtungen wird vollumfänglich fortgeführt: Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohner werden weiterhin in gewohnter Qualität behandelt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten wie bisher ihre Löhne und Gehälter, Leistungen, die für die Fortführung des Geschäftsbetriebs unerlässlich sind, werden fortgeführt.
Das Verfahren hat keine Auswirkungen auf den laufenden Geschäftsbetrieb der Pfeifferschen Stiftungen und ihrer Einrichtungen.
Die Pfeifferschen Stiftungen nehmen ihre Verantwortung gegenüber ihren Patientinnen und Patienten sehr ernst. Die Behandlung und Betreuung der Patientinnen und Patienten erfolgen in der gewohnten Qualität. Ambulante und stationäre Behandlungen sowie Therapien werden auch künftig durchgeführt.
Der Betrieb wird in allen Häusern während der Zeit des Verfahrens wie gewohnt vollumfänglich fortgeführt. Alle laufenden Behandlungen werden fortgesetzt, geplante Eingriffe finden ohne Einschränkungen statt und Notfälle werden rund um die Uhr behandelt.
Bei Fragen zu den einzelnen Behandlungsplänen wenden Sie sich bitte an die zuständige Klinik der Pfeifferschen Stiftungen.
Ja – an den Klinik-Standorten sind wir wie gewohnt und in vollem Umfang für unsere Patientinnen und Patienten da. Für mögliche notwendige stationäre Aufenthalte oder Untersuchungen können Sie wie bisher in die jeweiligen Einrichtungen kommen – bei uns sind Sie stets willkommen.
Wir versichern Ihnen, dass die Versorgung und Behandlung aller Patientinnen und Patienten in den Einrichtungen der Kliniken gewährleistet ist – unabhängig von der Behandlungsdauer. Das Schutzschirmverfahren hat keinerlei Auswirkungen auf den Betrieb der Einrichtungen.
Ja – alle medizinischen Behandlungen und Maßnahmen werden wie geplant stattfinden. Bei konkreten Fragen zu bevorstehenden Behandlungen wenden Sie sich bitte an den an Ihren behandelnden Arzt oder Ihre Ärztin bzw. an die entsprechende Klinik der Pfeifferschen Stiftungen.
Nein, für Besuche in den Einrichtungen der Pfeifferschen Stiftungen entstehen keine Einschränkungen oder Änderungen.
Die Arbeit im Medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) wird ohne Einschränkungen fortgeführt, sodass alle Leistungen wie gewohnt für Sie zur Verfügung stehen.
Auch die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) bleibt unverändert bestehen. Sie können darauf vertrauen, dass wir Sie und Ihre Angehörigen weiterhin mit Sorgfalt und Engagement begleiten, gerade in herausfordernden Lebenssituationen.
Ziel des Verfahrens ist es, nachhaltige und zukunftsfeste Lösungen für alle Einrichtungen der Pfeifferschen Stiftungen zu schaffen. Dabei sollen wirtschaftlich tragfähige Konzepte entwickelt werden, welche die Häuser für die wachsenden Herausforderungen im Gesundheitswesen wappnen. Gleichzeitig haben wir den Anspruch, Lösungen zu finden, die bestmöglich den Bedürfnissen von Patientinnen und Patienten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wie auch Geschäfts- und Kooperationspartnern Rechnung tragen.
Bis dahin steht fest: Das Schutzschirmverfahren hat keinerlei Auswirkungen auf den laufenden Betrieb der Krankenhäuser. Alle Patientinnen und Patienten werden weiterhin in der gewohnten Qualität versorgt.
Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen in Kenntnis setzen.
Kontakt
Gerne können Sie sich bei Fragen jederzeit an die Geschäftsführung der Pfeifferschen Stiftungen wenden.
Bei Fragen zu Behandlungen bitten wir Sie, sich direkt an die zuständige Klinik oder Fachpraxis der Pfeifferschen Stiftungen zu wenden.
Zusätzlich können Sie Ihre Fragen jederzeit per Mail richten an: schutzschirm(at)pfeiffersche-stiftungen.de. Wir werden uns so schnell wie möglich um Ihre Anliegen kümmern.