Lungenkrebsscreening: Zweitbefundung in der Lungenklinik Lostau

Im Rahmen der Lungenkrebsfrüherkennung übernimmt Dr. med. Kathrin Ludwig, Chefärztin der Radiologie der Lungenklinik Lostau, qualifizierte Zweitbefundungen von Niedrigdosis-CT-Aufnahmen (LDCT). Die unabhängige fachärztliche Zweitbefundung ist bei kontroll- oder abklärungsbedürftigen Erstbefunden Bestandteil des vorgesehenen Screeningverfahrens.

Als Teil des Lungenkrebszentrums der Lungenklinik Lostau verbindet die radiologische Zweitbefundung spezialisierte Expertise in der Lungenbildgebung mit der Möglichkeit einer weiterführenden fachübergreifenden Diagnostik, wenn diese erforderlich wird.

Gut zu wissen: Die Zweitbefundung wird durch den Erstbefunder veranlasst. Eine direkte Anmeldung von Patientinnen und Patienten zur Zweitbefundung in Lostau ist nicht vorgesehen. Die Kommunikation des Screeningbefundes und der weiteren Empfehlungen erfolgt über den Erstbefunder beziehungsweise die behandelnden Ärztinnen und Ärzte.

 

So funktioniert die Zweitbefundung

Die Niedrigdosis-CT zur Lungenkrebsfrüherkennung wird zunächst von einer dafür zugelassenen Radiologin oder einem dafür zugelassenen Radiologen beurteilt.

Wird der Befund als kontrollbedürftig oder abklärungsbedürftig eingestuft, erfolgt eine zusätzliche unabhängige Beurteilung durch einen qualifizierten Zweitbefunder. In Lostau übernimmt diese Aufgabe Dr. med. Kathrin Ludwig.

Im Anschluss beurteilen Erst- und Zweitbefunder die Aufnahmen gemeinsam abschließend und stimmen das weitere Vorgehen ab. Die Information der Patientinnen und Patienten sowie die Veranlassung weiterer Schritte erfolgen über den Erstbefunder beziehungsweise die behandelnden Ärztinnen und Ärzte.

 

Qualifikation und Expertise

Dr. med. Kathrin Ludwig ist Chefärztin der Radiologie der Lungenklinik Lostau und des Klinikums Cracau. Sie verfügt über die persönliche Ermächtigung der Kassenärztlichen Vereinigung zur Zweitbefundung im Rahmen der Lungenkrebsfrüherkennung.

Darüber hinaus verfügt sie über die Q2-Zusatzqualifizierung „Lungenkrebsfrüherkennung mit Niedrigdosis-Computertomographie“ der Arbeitsgemeinschaft Thoraxdiagnostik der Deutschen Röntgengesellschaft.

Als Zweitbefunderin ist sie an das auf die Diagnostik und Behandlung von Lungenkrebs spezialisierte Lungenkrebszentrum der Lungenklinik Lostau angebunden.

 

Wenn weitere Diagnostik erforderlich ist

Ein abklärungsbedürftiger Befund bedeutet nicht automatisch, dass Lungenkrebs vorliegt. Je nach Befund können jedoch weitere Untersuchungen notwendig sein.

In der Lungenklinik Lostau stehen hierfür spezialisierte und fachübergreifende Strukturen zur Verfügung. Je nach individueller Befundkonstellation können beispielsweise eine Bronchoskopie, eine Gewebeentnahme, ergänzende bildgebende Untersuchungen oder weitere diagnostische beziehungsweise therapeutische Verfahren erforderlich sein.

Bei abklärungsbedürftigen Befunden ist eine interdisziplinäre Beratung im Tumorboard notwendig. Dabei bringen verschiedene an der Diagnostik und Behandlung von Lungenerkrankungen beteiligte Fachdisziplinen ihre Expertise ein und geben gemeinsam eine Empfehlung für das weitere Vorgehen.

Welche Untersuchungen erforderlich sind und in welcher Einrichtung sie durchgeführt werden, wird individuell gemeinsam mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und der Patientin beziehungsweise dem Patienten entschieden.

Weiterführende Diagnostik in Lostau

Soll eine weiterführende Abklärung in der Lungenklinik Lostau erfolgen, wird die Vorstellung über den behandelnden Arzt veranlasst. Wir unterbreiten dazu einen Terminvorschlag.

 

Für Erstbefunder und ärztliche Kooperationspartner

Die Zweitbefundung im Rahmen der Lungenkrebsfrüherkennung erfolgt in Zusammenarbeit mit entsprechend qualifizierten und zugelassenen Erstbefundern.

Sie sind Erstbefunder und interessieren sich für eine Zusammenarbeit mit der Radiologie der Lungenklinik Lostau? Sprechen Sie uns gern an. Die organisatorischen Abläufe zur Befund- und Bilddatenübermittlung werden im Rahmen der Zusammenarbeit abgestimmt. 

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Aktuelle Kooperationspartner


Derzeit arbeiten wir im Rahmen der Zweitbefundung mit folgenden radiologischen Praxen zusammen:

 

 

Kontakt

Dr. med. Kathrin Ludwig

Dr. med. Kathrin Ludwig
Chefärztin Radiologie

Fachärztin für Diagnostische Radiologie

Lungenklinik Lostau
Radiologische Abteilung
Lindenstraße 2

39291 Lostau

Telefon
039222 8 1261

Mitgliedschaften

  • Deutsche Röntgengesellschaft (DRG)
  • Röntgengesellschaft Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt e.V.
  • Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM)
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Thoraxdiagnostik der DRG
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Diagnostische Radiologie arbeits- und umweltbedingter Erkrankungen

 

Häufige Fragen zum Lungenkrebsscreening

Die Lungenkrebsfrüherkennung mittels Niedrigdosis-CT richtet sich an aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko. Für gesetzlich Versicherte gelten unter anderem folgende Voraussetzungen:

  • Alter zwischen 50 und 75 Jahren
  • Zigarettenkonsum über einen Zeitraum von mindestens 25 Jahren
  • mindestens 15 Packungsjahre
  • Rauchpausen innerhalb dieses Zeitraums dürfen nicht länger als zehn Jahre gewesen sein

Ob die Voraussetzungen im individuellen Fall erfüllt sind und die Untersuchung medizinisch geeignet ist, wird vorab ärztlich geklärt. Seit April 2026 ist das Lungenkrebsscreening für die entsprechende Risikogruppe Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung.

Mit Packungsjahren wird die Menge des Zigarettenkonsums über einen längeren Zeitraum beschrieben. Ein Packungsjahr entspricht beispielsweise dem Rauchen von durchschnittlich einer Packung mit 20 Zigaretten pro Tag über ein Jahr. Wer beispielsweise über 30 Jahre durchschnittlich eine halbe Packung pro Tag geraucht hat, kommt auf 15 Packungsjahre.

Zunächst wird durch eine am Lungenkrebsscreening teilnehmende Ärztin oder einen teilnehmenden Arzt geprüft, ob die Voraussetzungen für die Früherkennungsuntersuchung erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere Ärztinnen und Ärzte der Allgemeinmedizin, Inneren Medizin oder Arbeitsmedizin. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erfolgt eine Überweisung an eine für das Lungenkrebsscreening zugelassene Radiologie.

Die Untersuchung erfolgt mittels Niedrigdosis-Computertomographie der Lunge, kurz LDCT. Dabei werden detaillierte Schnittbilder der Lunge mit einer speziell für die Früherkennung angepassten Strahlendosis erstellt. Die Untersuchung ist schmerzfrei und die eigentliche Bildaufnahme dauert nur kurze Zeit.

In der Regel ist keine besondere Vorbereitung notwendig. Alle wichtigen Informationen zur Untersuchung erhalten Patientinnen und Patienten von der Praxis, in der die Niedrigdosis-CT durchgeführt wird.

Zunächst werden die CT-Aufnahmen durch den Erstbefunder ausgewertet. Ist der Befund unauffällig, erfolgt die nächste reguläre Früherkennungsuntersuchung in der Regel nach zwölf Monaten. Ist der Befund kontrollbedürftig, kann eine erneute Niedrigdosis-CT in einem kürzeren Zeitraum empfohlen werden. Bei einem abklärungsbedürftigen Befund können weiterführende Untersuchungen erforderlich sein. Kontrollbedürftige und abklärungsbedürftige Erstbefunde werden zusätzlich von einem qualifizierten Zweitbefunder unabhängig beurteilt.

Bei der Zweitbefundung beurteilt eine speziell qualifizierte Radiologin oder ein speziell qualifizierter Radiologe die CT-Aufnahmen unabhängig vom Erstbefunder. Anschließend erfolgt eine gemeinsame abschließende Beurteilung. Dieses Verfahren ist Bestandteil der Qualitätssicherung im Lungenkrebsscreening.

Nein. Die Zweitbefundung wird im Rahmen des Screeningverfahrens durch den Erstbefunder veranlasst. Die Kommunikation mit Patientinnen und Patienten erfolgt über den Erstbefunder beziehungsweise die behandelnden Ärztinnen und Ärzte.

Wenn nach dem Screening weitere Untersuchungen erforderlich sind, kann eine Vorstellung in der Lungenklinik Lostau über den eigenen behandelnden Arzt veranlasst werden. Welche weitere Diagnostik sinnvoll ist und wo diese erfolgen soll, wird individuell gemeinsam mit der Patientin beziehungsweise dem Patienten und den behandelnden Ärztinnen und Ärzten entschieden.

Ziel der Früherkennung ist es, Lungenkrebs möglichst früh zu entdecken und dadurch eine frühzeitige Behandlung zu ermöglichen. Wie jede Früherkennungsuntersuchung hat auch die Niedrigdosis-CT Grenzen. Es kann unter anderem zu auffälligen Befunden kommen, die sich später als gutartig herausstellen, während Erkrankungen in einzelnen Fällen auch übersehen werden können. Zudem sind Überdiagnosen möglich und die Untersuchung ist mit einer Strahlenexposition verbunden. Vor der Teilnahme erfolgt deshalb eine ärztliche Information über Nutzen und mögliche Nachteile.

Weiterführende Informationen

Gut informiert entscheiden: Der Gemeinsame Bundesausschuss stellt eine offizielle Versicherteninformation zur Lungenkrebsfrüherkennung bereit, die Ihnen alle wichtigen Grundlagen erklärt. 

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